Klages und Kollegen GbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Weiterhin hohe Anforderungen an die Ablehnung eines Teilzeitantrages durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sollten sich unter Beachtung dieser Rechtsprechung mithin nicht vorschnell von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung „abspeisen“ lassen, die betrieblichen Abläufe erlaubten keine Teilzeittätigkeit.

Arbeitgeber, die Teilzeitanträge von Mitarbeitern ablehnen wollen, sind auf der anderen Seite gut beraten, ihre Ablehnung hinreichend zu begründen und ein ausgereiftes Organisationskonzept darzustellen, welches – möglichst aufgrund fremdbestimmter Faktoren – die Vollzeittätigkeit der Mitarbeiterin erfordert. Hierfür trägt der Arbeitgebers sodann auch die Beweislast.

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Entscheidungen zur Restschuldbefreiung und ihre Folgen

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sind immer wieder Gegenstand unserer Tätigkeit. Für alle Beteiligten hängt von diesen viel ab. Für den Gläubiger ist der Antrag die letzte Chance, doch noch eine erhebliche Befriedigung zu erhalten. Für den Schuldner ist zu befürchten, dass zunächst alle Schulden bestehen bleiben und für mehrere Jahre kein neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Nach einer Versagung gibt es regelmäßig Sperrfristen.

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net