Der Bundesgerichtshof ermöglicht vielen Darlehensnehmern bei neueren Verträgen den Widerruf der Baufinanzierung
Der Bundesgerichtshof hatte im Urteil vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Sparkasse in der Widerrufsinformation auf die „zuständige Aufsichtsbehörde“ verwiesen hatte. I
Bank- und Kapitalmarktrecht
DER BUNDESGERICHTSHOF ERMÖGLICHT VIELEN DARLEHENSNEHMERN BEI NEUEREN VERTRÄGEN DEN WIDERRUF DER BAUFINANZIERUNG. Der Bundesgerichtshof hatte im Urteil vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Sparkasse in der Widerrufsinformation auf die „zuständige …