Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung in Kraft getreten
Restschuldbefreiung ist nach einer Reform des Insolvenzrechts schon binnen drei Jahren zu erlangen. Dies ist der Umsetzung einer Richtlinie der EU zu verdanken.
Bis Ende 2020 musste man sechs Jahre auf die pfändbaren Beträge seines Lohns bzw. seiner Rente verzichten, ehe man Restschuldbefreiung erhielt. Die Verfahrensdauer konnte regelmäßig auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn wenigstens die Kosten des Verfahrens gedeckt waren.