Bei Widerruf von Verbraucherdarlehen fallen auf die Nutzungsentschädigung keine Kapitalertragssteuern an
Widerrufsjoker führt nicht zum Anfall von Kapitalertragssteuern.
Soweit Verbraucher in den letzten Jahren vom sog. Widerrufsjoker Gebrauch gemacht habe, waren diese darauf hinzuweisen, dass im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche Steuern anfallen bzw. anfallen könnten.