Alkohol-/Drogeneinfluss bei Benutzung eines E-Scooters begründet Regelfahrverbot
Eine Fahrt unter Alkohol-/Drogeneinfluss mit einem E-Scooter begründet Regelfahrverbot
Im Falle einer Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss nach § 24a StVG begründet die gesetzliche Vermutungswirkung, dass dieses Verhalten eine gesteigerte abstrakte Gefährdung anderer Personen und Sachen charakterisiert.