Verwirrungen bei den Corona-Verordnungen
Keine Mundschutzpflicht für den Fahrer eines Kfz.
Die sich häufig ändernden Corona-Verordnungen können nicht nur bei den Bürgern und Bürgerinnen für Verwirrungen sorgen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das von unserer Kanzlei begleitet wurde, zeigt, dass auch die Gerichte die Übersicht im Durcheinander der Corona-Verordnungen verlieren können.