Zweifel an Krankmeldung bei zeitlichem Gleichlauf mit Kündigungsfrist
BAG versagt Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung.
Zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers legt dieser seinem Arbeitgeber in der Regel eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes vor. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, den sich aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergebenden Beweiswert zu erschüttern.