Kunde kann gezahlten Maklerlohn zurückverlangen
Maklerlohn ist an den Kunden zu erstatten.
Die Kanzlei Klages und Kollegen GbR erringt Sieg vor dem OLG Oldenburg. Maklerlohn ist an den Kunden zu erstatten. Weitere Schadensersatzansprüche wurden abgewiesen.Die Kanzlei Klages und Kollegen hat einen Mandanten gegen den zuvor tätigen Makler vertreten.