Schufa ist erfolgreich auf Löschung verklagt worden
Insolvenzverfahren muss durch SCHUFA gelöscht werden.
Hintergrund der Klage war die Tatsache, dass ein Insolvenzverfahren in der SCHUFA noch ersichtlich war, obwohl dies entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 InsOBekV nicht mehr auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlich war.