Erfolg in der Strafverteidigung – Kein Kraftfahrzeugrennen
Erfolg in der Strafverteidigung: Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen konnte nicht festgestellt werden!
Mitte 2021 hat der Verfasser einen 22-jährigen Mandanten in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Osnabrück vertreten.