Auf den Mieter/Pächter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
Auf den Mieter/Pächter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.
Ist die Grundsteuer vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt, findet eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung auf den Gewinn statt, § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG. Die von einem Vermieter umgelegte Grundsteuer ist Teil des Mietzinses.