Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ermöglicht Schuldnern einen Neuanfang.
Natürliche Personen können grundsätzlich gemäß § 286 InsO Restschuldbefreiung erlangen. Das wichtigste hierzu ist zunächst der Antrag des Schuldners selbst.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht Schuldnern einen Neuanfang.
Natürliche Personen können grundsätzlich gemäß § 286 InsO Restschuldbefreiung erlangen. Das wichtigste hierzu ist zunächst der Antrag des Schuldners selbst.