Widerrufsrecht des Kunden – Ein Damoklesschwert für Handwerker?
Widerruft der Kunde in den zuvor beschriebenen Fällen nämlich den Vertrag, kann der Handwerker, nachdem er seine Arbeiten erbracht hat, seinen Werklohn nicht einfordern. Dem Handwerker steht nicht einmal ein Anspruch auf Wertersatz zu.