Erfolgreiche Vertretung eines Gläubigers im Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung versagt
In diesem Artikel möchten wir Ihnen von einem bemerkenswerten Fall berichten, in dem unsere Kanzlei einen Gläubiger erfolgreich im Insolvenzverfahren vertreten hat. Im Zentrum stand ein Schuldner, dem aufgrund unseres Antrags die Restschuldbefreiung gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) versagt wurde.