Erfolgreiche Vertretung vor dem LG Oldenburg – Klage auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fahrzeuges während probeweiser Überlassung abgewiesen
Die Klägerin, eine Betreiberin von Kfz-Meisterbetrieben und Handel mit Gebrauchtwagen, verlangte von unserer Mandantin Schadensersatz wegen der Beschädigung eines während einer zur Probe überlassenen Fahrzeugs. Zusammenfassend konnte die Klägerin keinen Schadensersatzanspruch begründen, da weder eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mandantin noch eine Kausalität zwischen ihrem Verhalten und den entstandenen Schäden festgestellt werden konnte. Die Klage wurde daher abgewiesen.