Klages und Kollegen eGbR

Entscheidungen zur Restschuldbefreiung und ihre Folgen

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung sind immer wieder Gegenstand unserer Tätigkeit. Für alle Beteiligten hängt von diesen viel ab. Für den Gläubiger ist der Antrag die letzte Chance, doch noch eine erhebliche Befriedigung zu erhalten. Für den Schuldner ist zu befürchten, dass zunächst alle Schulden bestehen bleiben und für mehrere Jahre kein neuer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Nach einer Versagung gibt es regelmäßig Sperrfristen.