Am 24.07.2018 hat das Amtsgericht München über das Vermögen einiger P & R Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger können ihre Forderungen nunmehr zur Insolvenztabelle anmelden.
Viel wichtiger ist unseres Erachtens jedoch, dass mögliche Ansprüche gegen die Berater geprüft werden, die die Container zum Teil als sichere Kapitalanlage empfohlen haben. Ebenso haben Berater über die Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären. Im Falle der Falschberatung haftet der Berater auf Rückabwicklung der Kapitalanlage. Das bedeutet, dass der geschädigte Anleger sein eingezahltes Kapital vom Berater zurückerhält und seine Anlage auf diesen übertragen darf.
Verfasser: Hendrik Spielvogel