Klages und Kollegen GbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

Zum Vorfahrtsrecht eines Busses, der von einer Haltestelle losfährt

Ende des Jahres 2019 beabsichtigte ein PKW-Fahrer in Niedersachsen, an einem Bus vorbeizufahren, der sich gerade an einer Haltestelle befand. Während des Überholvorganges fuhr der Bus auf die Fahrbahn auf. Noch während der Anfahrt kam es zur Kollision der Fahrzeuge. Es entstand ein fünfstelliger Sachschaden. Im Prozess vor dem Landgericht hatte der Busfahrer behauptet, den linken Blinker eingeschaltet zu haben, konnte dies aber nicht beweisen.

Ausgangspunkt der Prüfung bildet § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach muss ein Fahrzeug jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, wenn es vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn einfährt. Fährt aber ein Linienbus von einer Haltestelle ab, gilt § 20 Absatz 5 StVO. Die Fahrzeuge auf der Fahrbahn müssen nötigenfalls warten.

Wer haftet also?

Das Oberlandesgericht Celle hat am 10.11.2021 entschieden, dass der Busunternehmer gegenüber dem Halter des PKW zu 75% schadensersatzpflichtig ist. Zwar schränke § 20 Absatz 5 StVO das Vorrecht des fließenden Verkehrs ein, sodass Beeinträchtigungen durch das Anfahren eines Busses hinzunehmen sind. Im Gegenzug ist der Busfahrer jedoch verpflichtet, rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen und sich zu vergewissern, dass andere Fahrzeuge nicht erheblich bremsen müssen. Grundsätzlich wird dabei das Verschulden des Einfahrenden, hier also des Busfahrers, vermutet. Dieser Anscheinsbeweis ist nur dann entkräftet, wenn der Busfahrer darlegt und beweist, dass er vorgenannte Sorgfaltsregeln eingehalten hat.

Das OLG Celle hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da das Kammergericht in Berlin in früheren Entscheidungen eine gegenteilige Auffassung vertrat.

Urteil des OLG Celle vom 10.11.2021, Az.: 14 U 96/21

Wenn auch Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sprechen Sie uns gerne an.

Verfasser: Birk Wachtarczyk