Klages und Kollegen GbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

AKTUELLES

Kunde kann gezahlten Maklerlohn zurückverlangen

Maklerlohn ist an den Kunden zu erstatten.
Die Kanzlei Klages und Kollegen GbR erringt Sieg vor dem OLG Oldenburg. Maklerlohn ist an den Kunden zu erstatten. Weitere Schadensersatzansprüche wurden abgewiesen.Die Kanzlei Klages und Kollegen hat einen Mandanten gegen den zuvor tätigen Makler vertreten.

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Werklohnklage bei Abnahmereife

Im Falle der Abnahmereife kann der Unternehmer unmittelbar auf Zahlung des Werklohns klagen, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert.
Die Abnahme im Werkvertragsrecht ist der Dreh- und Angelpunkt für Ansprüche des Werkunternehmers gegenüber dem Werkbesteller. Das Gesetz regelt in § 640 BGB ausdrücklich, wann eine Abnahme des geschuldeten Werkes eintritt.

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Verwirrungen bei den Corona-Verordnungen

Keine Mundschutzpflicht für den Fahrer eines Kfz.
Die sich häufig ändernden Corona-Verordnungen können nicht nur bei den Bürgern und Bürgerinnen für Verwirrungen sorgen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das von unserer Kanzlei begleitet wurde, zeigt, dass auch die Gerichte die Übersicht im Durcheinander der Corona-Verordnungen verlieren können.

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