Der Fall
Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Kassel vom 7. September 2023 wirft ein Schlaglicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Bankrecht und unterstreicht die Bedeutung einer gerechten Kreditvergabepraxis. In dem besagten Fall hatte ein 88-jähriger Pensionär, dessen monatliche Pension 6.400 € beträgt, bei einer Bank eine Kreditkarte mit einem Limit von 2.500 € beantragt. Diese wurde ihm jedoch verweigert. Dies begründete die Bank mit dem Alter des Kunden. Der Kunde, der früher vorsitzender Richter beim Bundesarbeitsgericht war, wollte dies nicht hinnehmen.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht sah in dieser Ablehnung einen klaren Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sprach dem Pensionär bzw. ehemaligem Richter das Recht zu. Insbesondere wurde festgestellt, dass das Alter des Antragstellers nicht als alleiniges Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen werden darf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bankrecht verlangt vielmehr eine individuelle Prüfung der Bonität und finanziellen Situation jedes Antragstellers, unabhängig von seinem Alter.
Diese richtungsweisende Entscheidung verdeutlicht die Verpflichtung der Banken, ihre Kreditvergabepraktiken im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter oder anderen persönlichen Merkmalen steht hierbei im Zentrum ebenso wie die notwendige Entscheidung im Einzelfall.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel erinnert Banken daran, dass sie bei der Kreditvergabe den Gleichbehandlungsgrundsatz im Blick behalten müssen. Nur durch eine faire und transparente Praxis können sie das Vertrauen ihrer Kunden stärken und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Empfehlung
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