Klages und Kollegen GbR

NEUIGKEITEN ZU VERSCHIEDENEN RECHTSTHEMEN

Vertiefen Sie Ihr Wissen – Im Folgendem haben wir für Sie aktuelle Rechtsprechungen zu verschiedenen Themengebieten zusammengestellt. Die hier getroffene, subjektive Auswahl von gerichtlichen Entscheidungen soll einen Überblick geben und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Als Ihre Anwälte beantworten wir Ihnen jederzeit gerne Ihre Fragen und erläutern Ihnen mehr zu Ihrem individuellen Fall.

BGH-Entscheidung zu echtem Factoring und Wissenszurechnung im Kontext des Insolvenzrechts

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.05.2023, wirft einen Blick auf die Wissenszurechnung im Zusammenhang mit echtem Factoring im Insolvenzrecht. Das Urteil (Az. IX ZR 116/21) befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit sich ein Factor (Forderungskäufer) das Wissen des Forderungsverkäufers in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurechnen lassen muss. Eine kurze Analyse dieser Entscheidung und was diese für die Praxis bedeutet:

Sachverhalt

Der Fall dreht sich um das Insolvenzverfahren der T-GmbH, einem Unternehmen im Bereich Räucherfischproduktion. Die AG, ein Mittelstandsfinanzierer, schloss einen Factoringvertrag mit der Beklagten, die sich verpflichtete, künftige Forderungen anzukaufen. Die Frage der Wissenszurechnung entstand, als die AG eine Forderung der T-GmbH an die Beklagte abtrat, der Kunde zunächst zahlte und über das Vermögen des Kunden später das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der gezahlte Betrag wurde vom Insolvenzverwalter angefochten (Insolvenzanfechtung).

BGH-Entscheidung

Der BGH entschied, dass im echten Factoring im Kontext des Insolvenzrechts der Factor üblicherweise nicht das Wissen des Forderungsverkäufers bezüglich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurechnen lassen muss. Das Gericht betonte, dass die im Factoringvertrag festgelegten Pflichten, insbesondere die Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und die Information über zahlungsunfähigkeitsbegründende Umstände, nicht automatisch zu einer Wissenszurechnung führen. Die Beklagte wurde daher nicht haftbar gemacht.

Fazit

Der BGH stellt klar, dass die vertraglichen Verpflichtungen allein nicht ausreichen, um dem Forderungsverkäufer die Rolle eines Wissensvertreters zuzuschreiben. Die BGH-Entscheidung schafft Klarheit im Bereich des echten Factorings und verdeutlicht die Grenzen der Wissenszurechnung im Insolvenzrecht. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die echtes Factoring in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll wenden an den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Axel Klages (https://www.klages-kollegen.de/team/axel-klages/) und den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hendrik Spielvogel (https://www.klages-kollegen.de/team/hendrik-spielvogel/).