Klages und Kollegen GbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Abfindungsanspruch gegen BELTANA

Abrechnungspraxis der Beltana Invest GmbH & Co. KG ist angreifbar.
In einem von uns geführten Rechtsstreit eines Anlegers der Beltana Invest GmbH & Co. KG, ehemals Beltana Garantie Invest Fonds I AG & Co. KG (im Folgenden auch „Beltana“ genannt) verpflichtete sich die Fondsgesellschaft zur Zahlung einer weiteren Abfindungssumme in Höhe von 4.500,00 €.Zugrunde lag …

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Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückverlangt werden

Immer wieder unterlaufen Banken Fehler, die dazu führen, dass Vorfälligkeitsentschädigungen nicht anfallen oder zurückgefordert werden können.
Immer wieder unterlaufen Banken Fehler, die dazu führen, dass Vorfälligkeitsentschädigungen nicht anfallen oder zurückgefordert werden können.Der Widerrufsjoker hat in den vergangenen Jahren immer wieder dazu geführt, dass Verbraucher erhebliche Beträge und insbesondere …

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Bankkunden können Kontoführungsgebühren zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof hat im April 2021 entschieden, dass die Vorgehensweise von Banken zur Erhöhung von Kontoführungsgebühren rechtswidrig ist. In der Vergangenheit sind Banken regelmäßig so vorgegangen, dass dem Kunden eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren in Aussicht gestellt wurde, wenn dieser …

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net