Klages und Kollegen GbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

Vergleich bei Musterfeststellungsklage

Dieselmotoren mit EA189-Motor
VW AG übernimmt Beratungskosten!Wie der Presse zu entnehmen war, hat sich die VW AG im Rahmen der sogenannten Musterfeststellungsklage mit der Verbraucherzentrale Bundesverband auf einen entsprechenden Vergleich verständigt, der folgende wesentliche Eckpunkte vorsieht:

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Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung in Kraft getreten

Restschuldbefreiung ist nach einer Reform des Insolvenzrechts schon binnen drei Jahren zu erlangen. Dies ist der Umsetzung einer Richtlinie der EU zu verdanken.
Bis Ende 2020 musste man sechs Jahre auf die pfändbaren Beträge seines Lohns bzw. seiner Rente verzichten, ehe man Restschuldbefreiung erhielt. Die Verfahrensdauer konnte regelmäßig auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn wenigstens die Kosten des Verfahrens gedeckt waren.

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net