EnergieSun GmbH & Co. KG reicht Insolvenzantrag ein! Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Die EnergieSun GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück hat am 8. Februar 2024 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.
Die EnergieSun GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück hat am 8. Februar 2024 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.05.2023, wirft einen Blick auf die Wissenszurechnung im Zusammenhang mit echtem Factoring im Insolvenzrecht. Das Urteil (Az. IX ZR 116/21) befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit sich ein Factor (Forderungskäufer) das Wissen des Forderungsverkäufers in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurechnen lassen muss. Eine kurze Analyse dieser Entscheidung und was diese für die Praxis bedeutet: Sachverhalt Der Fall dreht sich um das Insolvenzverfahren der T-GmbH, einem Unternehmen im Bereich Räucherfischproduktion. Die AG, ein Mittelstandsfinanzierer, schloss einen Factoringvertrag mit der Beklagten, die sich verpflichtete, künftige Forderungen anzukaufen. Die Frage der Wissenszurechnung entstand, als die AG eine Forderung der T-GmbH an die Beklagte abtrat, der Kunde zunächst zahlte und über das Vermögen des Kunden später das Insolvenzverfahren eröffnet
Die Klägerin, eine Betreiberin von Kfz-Meisterbetrieben und Handel mit Gebrauchtwagen, verlangte von unserer Mandantin Schadensersatz wegen der Beschädigung eines während einer zur Probe überlassenen Fahrzeugs. Zusammenfassend konnte die Klägerin keinen Schadensersatzanspruch begründen, da weder eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mandantin noch eine Kausalität zwischen ihrem Verhalten und den entstandenen Schäden festgestellt werden konnte. Die Klage wurde daher abgewiesen.