Klages und Kollegen GbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

BGH-Entscheidung zu echtem Factoring und Wissenszurechnung im Kontext des Insolvenzrechts

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.05.2023, wirft einen Blick auf die Wissenszurechnung im Zusammenhang mit echtem Factoring im Insolvenzrecht. Das Urteil (Az. IX ZR 116/21) befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit sich ein Factor (Forderungskäufer) das Wissen des Forderungsverkäufers in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurechnen lassen muss. Eine kurze Analyse dieser Entscheidung und was diese für die Praxis bedeutet: Sachverhalt Der Fall dreht sich um das Insolvenzverfahren der T-GmbH, einem Unternehmen im Bereich Räucherfischproduktion. Die AG, ein Mittelstandsfinanzierer, schloss einen Factoringvertrag mit der Beklagten, die sich verpflichtete, künftige Forderungen anzukaufen. Die Frage der Wissenszurechnung entstand, als die AG eine Forderung der T-GmbH an die Beklagte abtrat, der Kunde zunächst zahlte und über das Vermögen des Kunden später das Insolvenzverfahren eröffnet

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Erfolgreiche Vertretung vor dem LG Oldenburg – Klage auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fahrzeuges während probeweiser Überlassung abgewiesen

Die Klägerin, eine Betreiberin von Kfz-Meisterbetrieben und Handel mit Gebrauchtwagen, verlangte von unserer Mandantin Schadensersatz wegen der Beschädigung eines während einer zur Probe überlassenen Fahrzeugs. Zusammenfassend konnte die Klägerin keinen Schadensersatzanspruch begründen, da weder eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mandantin noch eine Kausalität zwischen ihrem Verhalten und den entstandenen Schäden festgestellt werden konnte. Die Klage wurde daher abgewiesen.

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net