Klages und Kollegen eGbR

KLAGES UND KOLLEGEN –
IHRE RECHTSANWALTS- UND STEUERBERATERKANZLEI

Spezialisten unter einem Dach in Osnabrück

Bei Klages und Kollegen finden Sie qualifizierte juristische und steuerliche Fachkompetenz. Wir sind Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Steuerberater. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.

Insolvenzrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

WIR FINDEN DEN RICHTIGEN JURISTISCHEN UND STEUERLICHEN LÖSUNGSWEG FÜR SIE

Die Kanzlei Klages und Kollegen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das von einem großen Teamgeist geprägt und vorangetrieben wird. Gemeinsam schaffen wir es, umfassende und auch unkonventionelle Lösungsansätze zu entwickeln sowie ein gründliches und ausgewogenes Risikomanagement zu betreiben. Wir suchen nach juristischen und steuerlichen Lösungswegen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und Ihrem persönlichen Risikoprofil entsprechen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie mit großem Engagement umfassend betreut. Schnell, flexibel, sachkundig und unbürokratisch.
 
Mehr Informationen zu unserer Kanzlei, unserem Team und unseren Beratungsfeldern finden Sie auf den nächsten Seiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über Klages und Kollegen.

WIR INFORMIEREN!

Aktuelles

BGH verpflichtet Betriebsschließungsversicherung zum Schadensersatz infolge Betriebsschließungen im 2. Corona-Lockdown

Ausgangslage Mit Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) noch Schadensersatzansprüche eines Betriebsinhabers gegen dessen Betriebsschließungsversicherung infolge einer Corona bedingten Betriebsschließung abgelehnt. Die in dieser Entscheidung zu beurteilenden Versicherungsbedingungen enthielten eine namentliche Aufzählung der versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger, in der die Krankheit COVID-19 und der Krankheitserreger SARS-CoV-2 gerade nicht genannt waren. Neuerung durch neue Entscheidung des BGH Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az. IV ZR 465/21) hat der BGH nunmehr aber über den Versicherungsschutz aus einem Versicherungsvertrag entschieden, dem die „Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe (BBSG 19)“ zugrunde lagen. Als versicherte meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind allerdings nur abstrakt die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger genannt. Eine namentliche Aufzählung

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Phishing und Skimming – Wer haftet?

Phishing und Skimming. Haftet die Bank für die Abbuchungen der Betrüger?
Gerade im Internet entwickeln Betrüger immer neue Geschäftsmodelle, um andere Menschen um ihr Geld zu betrügen. Phishing bedeutet hierbei das „angeln“ nach Kundendaten beispielsweise über vermeintliche E-Mails oder SMS der eigenen Hausbank.

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WIR BEDANKEN UNS BEI UNSEREN KOOPERATIONSPARTNERN UND EMPFEHLEN GERNE WEITER:

APRAXA - DAS ANWALTSNETZWERK

Klages und Kollegen sind Mitglied in der APRAXA Genossenschaft www.apraxa.de

DC GMBH

Vertriebs- und Wirtschaftsberatung aus Osnabrück, Tel. 0541/40693960, weitere Informationen unter www.dc-os.net