Schon vor einiger Zeit hatten wir dazu berichtet, dass Prämiensparverträge oft falsch berechnet wurden und von Kreditinstituten gekündigt werden ( https://www.klages-kollegen.de…
).
Aktuell gibt es oft Vergleichsangebote von den Kreditinstituten. Nach unserer Erfahrung sind diese meist nicht zu empfehlen. Eine genaue Prüfung hat jedoch immer im Einzelfall zu erfolgen.
Aber in unserem letzten Artikel hatten wir schon darauf hingewiesen, dass die nachzuzahlenden Beträge unter die Kapitalertragssteuer fallen. Soweit diese nur anfällt, weil die Volksbank/die Sparkasse den Betrag verspätet und auf einmal auszahlt, ist dieser Betrag an den Kunden zu erstatten. Diese Ansicht hat sich dort jedoch noch nicht durchgesetzt und wird bei den Angeboten entsprechend nicht berücksichtigt.
Ebenso haben die Volksbanken/Sparkassen unseres Erachtens die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren sowie etwaige schon angefallene Gutachterkosten zu übernehmen. Dies folgt daraus, dass die Kreditinstitute ihre Pflicht aus dem Prämiensparvertrag verletzt haben und nur dadurch die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die selbst veranlasste Neuberechnung erforderlich war.
Durch diese Aspekte wird der Vergleichsbetrag, der letztlich bei den Kunden wirtschaftlich verbleibt, erheblich reduziert. Wenn auch Sie Fragen zu Ihrem Prämiensparvertrag haben, sprechen Sie uns gerne an.
Verfasser: Hendrik Spielvogel