Darlehensnehmer oder doch nicht???
Häufig kommt es in der Praxis vor, dass in einem Darlehensvertrag mehrere Darlehensnehmer aufgeführt werden, selbst wenn das Darlehen nur einem der beiden Darlehensnehmer finanziell zu Gute kommt. Häufig handelt es sich hierbei um Eheleute oder Lebensgefährten. Spätestens wenn diese Beziehung nicht mehr besteht, stellt sich die Frage, wie mit dem Vertrag zu verfahren ist. […]
Widerrufsrecht des Kunden – Ein Damoklesschwert für Handwerker?
Widerruft der Kunde in den zuvor beschriebenen Fällen nämlich den Vertrag, kann der Handwerker, nachdem er seine Arbeiten erbracht hat, seinen Werklohn nicht einfordern. Dem Handwerker steht nicht einmal ein Anspruch auf Wertersatz zu.