Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Widerrufs bei Verbraucherdarlehensverträgen nunmehr bis zum 21.06.2016 befristet. Verbraucher die bis zum 11.06.2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, haben bis dahin letztmalig die Möglichkeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Durch den Widerruf des Verbrauchers wird es möglich, dass dieser von dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau profitiert. Der Verbraucher ist an seinen ursprünglichen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden und kann sich zu den aktuell gültigen Zinsen neu finanzieren. Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentgelte können zurückgefordert werden. Rechtschutzversicherungen treten in diesen Fällen insbesondere dann ein, wenn es sich um die Finanzierung einer selbst genutzten Bestandsimmobilie handelt. Wenn Sie eine Prüfung Ihres Darlehensvertrages wünschen, rufen Sie uns einfach an. Gerne klären wir auch, ob Ihre Versicherung eine Deckungszusage erteilt.
Verfasser: Hendrik Spielvogel